1. Die Leistungen, Zahlungen und Lieferungen sowie Sonstiges erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.

3. Dolmetschaufträge werden tageweise als Festbuchung berechnet. Spesen (Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlich zum Tagessatz werden berechnet:

½ Tageshonorar als Tagesgeld, wenn der Dolmetscher nicht im Einzugsgebiet des Dolmetschortes wohnt und am Tag zuvor anreisen muss

Reisekosten: Eisenbahnfahrt 1. Klasse, bei Flugreisen innerhalb Europas Touristenklasse.

½ Tageshonorar pro Einarbeitung beim Kunden (Briefing).

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Dolmetschtätigkeit vorhandenes Informationsmaterial (z. B. Tagesordnung, Teilnehmerliste, Redebeiträge, PowerPoint-Folien, Berichte, Broschüren) zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die durch Unterlassung entstehen, wird keine Haftung übernommen.

5. Dolmetschen von einer Fremdsprache in eine andere unter Auslassung der Muttersprache bedingt einen Zuschlag zum vereinbarten Tagessatz.

6. Dolmetschanlagen können vermittelt werden; eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

7. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, ist vom Auftraggeber ein Ausfallgeld in Höhe von mind. 50 % der Dolmetschhonorare zu zahlen.

8. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar bzw. nach Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

9. Alle Dolmetschaufträge einschließlich des zur Verfügung gestellten Vorbereitungsmaterials werden absolut vertraulich behandelt. Die Dolmetscher unterliegen der strikten Schweigepflicht. Sie sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernehmen sie nicht.

10. Urheberrecht des Dolmetschers. Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; es wird auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, des Urheberrechts, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens hingewiesen.

11. Bei der Vorführung von Tonfilmen u.ä. ist eine Simultanübertragung nur möglich, wenn der Dolmetscher das Skript vor der Konferenz durchlesen und während der Filmvorführung mitlesen kann, das Sprechen vorher geprobt werden kann und der Ton über Kabel in die Simultananlage eingespeist wird.

12. Die reine Dolmetschzeit übersteigt nicht 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am Nachmittag.

13. Ohne vorherige Zustimmung dürfen teamfremde Personen nicht als Dolmetscher eingesetzt werden.

14. Falls eine oder einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.

15. Gerichtsstand ist Wuppertal.